Was kann die Mütterpflegerin für mich tun?

  • Eine Frau, die eine Mütterpflegerin haben möchte, suchen wir zuhause auf. Wir bieten ihr und ihrem Kind  nach Absprache individuelle Unterstützung an. Wir verstehen unsere aufsuchende Hilfe als eine Ergänzung zum Dienst der Hebamme.
  • Viele Mütter müssen ihren Alltag alleine bewältigen – Haushalt, Babypflege, Ernährung, Hygiene evtl. die Versorgung älterer Kinder. Dies alles zu organisieren wird oft zu Stress, besonders dann, wenn der gesellschaftliche Druck, wie man als Mutter zu sein hat, zusätzliche bedrängt. Wir helfen dabei, die Alltagsfülle zu analysieren und Bewältigungsstrategien für Mütter und Väter zu finden. Wenn es nötig ist, erledigen wir Hausarbeit, Babyversorgung und anderes mehr.
  • Mit unserer Tätigkeit unterstützen wir das Betreuungskonzept der Hebamme. Durch Anleitung zu Atem- und Entspannungsübungen, durch leichte Beckenbodenübungen und Entspannungsmassagen fördern wir die Rehabilitation der Wöchnerinnen und tragen zu ihrem körperlichen Wohlbefinden bei.
  • Wir kochen nach den Bedürfnissen einer stillenden oder schwangeren Mutter. Wir achten dabei auf eine ausgewogene und vollwertige Ernährung und geben entsprechende Hinweise.
  • Zur Entlastung der Mutter versorgen wir das Neugeborene. Wir bieten neben der körperlichen und hygienischen Versorgung auch die Anleitung zur Babymassage an.
  • Unsere aufsuchende Begleitung und Unterstützung gilt gegebenenfalls auch für Geschwisterkinder. Wir kümmern uns um sie soweit das möglich ist und die Mutter entlastet. Dadurch, dass wir die Mutter in ihrem Lebensraum aufsuchen, sind wir (anders als eine aufgesuchte Beratung) in der Lage, Personen- und Situationsadäquat zu handeln.

Wie kann ich eine Mütterpflegerin bekommen?

  • Gerne besuche ich Sie und Ihre Familie zum Kennen lernen. In einem persönlichen Gespräch, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause, können wir erste Fragen und Wünsche und den Zeitraum des Einsatzes erörtern.
    Natürlich ist dieser Erstkontakt für Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Neben dem Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme haben Sie das Recht auf Unterstützung durch eine Mütterpflegerin.
    Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten sogar in voller Höhe.
    Alleinerziehende Mütter können selbstverständlich mit der Unterstützung der Krankenkasse rechnen. Unter welchen Voraussetzungen auch Frauen, die in einer Partnerschaft leben, in den Genuss einer Mütterpflegerin kommen, erfragen Sie bitte telefonisch bei mir.

Wie wird abgerechnet?

  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ersten 6 Tage nach der Entbindung für max. 8 Std. täglich (§§ 38 SGB V; 199 RVO). Darüber hinaus kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes eine weitere Kostenübernahme gestattet werden.
    Den Antrag auf Haushaltshilfe besorgen Sie sich am besten schon vor der Geburt rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

  • Sie können mich telefonisch unter der Nummer: 0160/96343912 erreichen oder mein Kontaktformular benutzen.